Und das für künftige Anschaffung oder Herstellung. Das heißt, Du musst das bewegliche Wirtschaftsgut noch nicht gekauft haben, sondern allein die Tatsache, dass Du es (nachweislich) planst, macht es möglich.
Zusätzlich kannst Du noch 20 % im Jahr der Anschaffung abziehen und der Rest wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Danach hast Du 3 Jahre Zeit, das bewegliche Wirtschaftsgut (z. B. Fotovoltaikanlage) tatsächlich anzuschaffen (falls Du es nicht anschaffst, wird es rückwirkend gecancelt).
Das heißt, Du kannst Dich praktisch (wenn Du es geschickt machst) auf Kosten des Finanzamts komplett refinanzieren.
Denn eine Reduktion des Gewinns um 200.000 € bedeutet für Dich 100.000 € Steuerersparnis!